Vermittlung auch ohne § 34f.
Steigen Sie ein und werden Sie Gold-Botschafter.
Auch wenn Sie nicht über die Zulassung des § 34f der GewO verfügen, können Sie physische Verkäufe von Gold, Silber, Rhodium und Diamanten anstreben. Diese Werte werden als Handelsware angesehen. Somit kann jeder Vertriebspartner der G Deutsche Gold AG folgende Produkte in seinem Kundenkreis empfehlen und vermitteln:
- K Wertetableau
- Just Diamond
- Goldautomat
Alles was Sie zur Vermittlung und zum Verkauf von physischen Edelmetallen benötigen ist, eine schriftliche Vereinbarung zur aktiven Vertriebspartnerschaft (eingeschränkt) mit der G Deutsche Gold AG.
Werden Sie Teil unserer wachsenden Vermittler-Gemeinschaft und verschaffen Sie Ihren Kunden mehr Sicherheit in ihren Vermögensfragen und -angelegenheiten.