Vorteil: Übernahme
Überführung einer bereits bestehenden Versorgung
Eine Vielzahl betrieblicher Versorgungssysteme basiert auf unmittelbaren Versorgungszusagen (Direkt- oder Pensionszusagen die zum Teil gravierende Auswirkungen auf die Bilanz eines Unternehmens haben können. Durch die gestiegenen Eigenkapitalforderungen, durch internationale Bilanzierung oder den Wunsch von Geschäftspartnern nach mehr Transparenz sind viele mittelständische Übernahmen gezwungen, ihre betriebliche Altersversorgung umzugestalten.
Bereits bestehende Versorgungssysteme können ganz oder teilweise auf Unterstützungskassen übertragen werden
Häufig erscheint auch eine Kombination mit der Versorgung über einen Pensionsfonds sinnvoll. Basierend auf den Wünschen und Vorstellungen von Unternehmen erarbeiten wir mit unseren Partnern Übertragungskonzepte, welche die Bilanz von den Versorgungsverpflichtungen befreien.
Vorteil: Einzigartigkeit
Versorgung für den Unternehmer
Einzigartig in der betrieblichen Altersversorgung ist, dass auch Unternehmer/Gesellschafter und deren Angehörige Leistungsempfänger der Unterstützungskasse sein können.
Indem Sie Ihren Mitarbeitern eine Zusage geben, bauen Sie gleichzeitig Ihre eigene Altersversorgung auf (dies erfolgt durch Übertragung von frei gewordenem Kassenvermögen auf Ihr Kassenkonto, zum Beispiel wenn Mitarbeiter ausscheiden, deren Anwartschaft wegen zu kurzer Betriebszugehörigkeit verfallen ist.
So dient auch ein Teil des steuerfrei in der Kasse liegenden Vermögens aus Unternehmersicht der Schließung eigener Versorgungslücken. Auch bei Personengesellschaften möglich!
Vorteilhaft
Die Möglichkeit zur Übertragung von vorhandenen Versorgungen und freigewordenen Ansprüchen verschaffen einen vorteilhaften Handlungsfreiraum.
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